Auflagenbescheid an den Landkreis Stendal

Da der Landkreis Stendal sich im Bezug auf die Autonome Zone Altmark (AZA) bisher unkooperativ verhalten hat, sehen wir uns gezwungen nachfolgende Auflagen zu veröffentlichen um eine friedliche Koexistenz zu gewährleisten. Zuwiderhandlung durch die  Polizei oder den Landkreis, die die Autonomie und Existenz der AZA gefährden, werden als kriegerische Aggression gewertet. In diesem Fall sehen wir eine Kriegserklärung als letztes notwendiges Mittel an, um unser Existenzrecht zu gewährleisten. Wir berufen uns insofern auf die Genfer Konvention von 1918.

1.a) Die Autonome Zone Altmark ist nicht Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sondern eine antinationale, selbstverwaltete Zone. Als solche untersteht sie nicht der Autorität des Landkreises Stendal.

b) Polizist*innen haben keine Befugnis das Versammlungsgelände zu betreten oder zu umfahren.

c) Zuwiderhandlungen werden als Akt der Aggression betrachtet und selbstjuristisch verfolgt.

2. a) Als Geste des guten Willens hat der Landkreis Stendal unverzüglich 10 Paletten „Sternburg Bräu Export“ zur Verfügung zu stellen. Dies ist als Vorraussetzung für friedliche Verhandlungen betrachten.

b) Desweiteren fordern wir die Bereitstellung eines Löschwasservorrats an 20.000 Litern Hafermilch.

3. Kirchenglocken der angrenzenden Gemeinden dürfen einen Grenzwert (gemessen an der Grenze des Versammlungsgeländes) von 60 db nicht überschreiten bzw. 45 db nach 22 Uhr.

4. a) Wir fordern Informationen über sämtliche Bestände der Aservatenkammer der Polizei Stendal. Desweitern die Übermittlung der vollständigen Lagepläne aller polizeilich genutzten Gebäude.

b) Der Landkreis Stendal hat das Brandschutzkonzept all seiner polizeilich genutzten Gebäude vorzulegen. Besonders herauszuheben sind dabei mögliche Schwachstellen.

c) Der Autonomen Zone sind unverzüglich 6.000 Liter Heizöl sowie 3.000 Liter Benzin zur Bewahrung und Durchsetzung des Friedens und der anarchistischen Werte von Selbstbestimmung, Freiheit und Solidarität.

5. a) Alle Mitarbeitenden der öffentlichen Einrichtungen des Landkreises Stendal haben ihre Wäsche an einem zentralen Ort zu trocknen.

b) Die genaue Örtlichkeit muss den Besetzenden durch hierfür amtlich vorgeschriebene Piktograme nach ACAB 13.12 übermittelt werden.

c) Gesondert ist dabei besonders die Unterwäsche von Beamt*innen zu überprüfen, die einen Verschmutzunggrad von 3 nicht überschreiten darf.
Zur besseren Nachvollziehung darf nur noch Unterbekleidung des Farbtons „Perlweiß“ verwendet werden.

6. a) Auf allen durch den Landkreises Stendal genutzten Flächen darf es weder zu Bodenversiegelung noch Verdichtung kommen. Besonders verboten ist dabei die Verwendung von Beton.

b) Alle Strukturen, die diese Vorgaben nicht erfüllen müssen unverzüglich abgerissen und die betroffenen Flächen einem Renaturierungsprozess unterzogen werden.

7. a) Allen Minderjährigen ist der Aufenthalt in Schulgebäuden werktags zwischen 7 und 17 Uhr nicht gestattet.

b) Polizist*innen ist der Einsatz nur gestattet wenn sie sich in Anwesenheit einer jugendlichen Begleitperson unter 16 Jahren befinden. Dies dient der Kontrolle der Beamt*innen im Bezug auf ihre Verantwortung gegenüber der jungen Generation, nicht aktiv an der Zerstörung des Planeten mitzuwirken.

8. a) Der Landkreis Stendal hat dafür Sorge zu leisten, dass in seinen Wäldern, kein Mord begangen wird. Zu diesem Zweck fordern wir die sofortige Zerstörung aller zu Jagd dienlichen Infrastruktur.

b) Alle Gewehre von jagenden Personen sind zu konfiszieren und unverzüglich der Besetzenden auszuhändigen.

9. a) Jeglicher durch den Landkreis verursachter „Zivilisationsmüll“ ist durch das SpaceX- Programm von Elon Musk außerhalb der Erdatmosphäre fachgerecht zu entsorgen.

b) Im sogenannten „Zivilisationsmüll“ sind neben dem anfallenden Abfall durch die Durchführung von 6b) auch alle ansässigen Millionär*innen und Milliardär*innen beinhaltet.

10. Eine vollständige Liste der Namen und Addressen aller Landtagsabgeordneten sowie Beamt*innen im Dienst von Polizei und Ordnungsamt ist auf Anfrage auszuhändigen.

11. In Antizipation der extremen Wetterbedingungen aufgrund der durch den Landkreis mitverursachten Klimakatastrophe, ist dieser unverzüglich zu evakuieren.

Die Erfüllungen dieser Auflagen innerhalb eines Zeitraumes von 2 Wochen ist als Bedingung für die Möglichkeit der Umsetzung des durch den Landkreis Stendal gestellten Auflagenbescheids an die Besetzung, zu verstehen.
Sollte es in künftigen Verhandlungen zu keiner für die Besetzung verantwortbaren Einigung kommen ist die Option eines Holz-Gladius-Duells zwischen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und einer deligierten Person aus der AZA vorgesehen.

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